SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neuenkirchen versendet Unterlagen an Staatsanwaltschaft Osnabrück – Bitte um Prüfung des Straftatbestands gegen Samtgemeindebürgermeister Martin Brinkmann

Wie in der Pressemitteilung vom 05. Februar 20014 angekündigt, hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neuenkirchen am 15. Februar 2014 Unterlagen zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Osnabrück versandt.

 „Wir bitten um Prüfung ob auf Grundlage dieser Unterlagen ein Straftatbestand des Samtgemeindebürgermeisters Martin Brinkmann, […], vorliegen könnte.“ Heißt es in dem Schreiben des SPD-Fraktionsvorsitzenden Daniel Schweer.

Es ginge, so machte Schweer nochmals deutlich, jetzt darum die Verantwortlichkeiten bei der Ablehnung eines Förderantrags der Gemeinde Neuenkirchen in Höhe von 390.000,00 € durch die Landesschulbehörde endgültig festzustellen. „Dies sind wir nach Ende der Gerichtsverfahren in der Sache und der Endgültigkeit der Entscheidungen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig“ so Schweer abschließend.