„Es ist jetzt an der Zeit, dass die politische Verantwortung übernommen wird“ – Finanzierung der Krippe wird Steuergelder kosten, so oder so

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Ende Juni die Klage der Gemeinde Neuenkirchen abgewiesen, die Niedersächsische Landesschulbehörde zu verpflichten, ihr einen Zuschuss zum Bau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Höhe 390.000 € zu gewähren. Dieser Umstand ergab sich daraus, dass die Gemeinde im Frühjahr 2011 gegen das Verbot verstoßen habe, vor der Entscheidung über die finanzielle Förderung der Maßnahme mit dem Bau der Kinderkrippe zu beginnen.

 „Man hatte damals versäumt den entsprechenden Förderantrag an die Landesschulbehörde zu senden“ so der Neuenkirchener SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer. Bislang hieß es immer, dass bereits im Februar 2011 ein Gemeindemitarbeiter beauftragt wurde, diesen Antrag bei der Landesschulbehörde zu stellen. „Nach den uns vorliegende Informationen wurde er jedoch lediglich mit der Vorbereitung beauftragt“ So Schweer. „Dass diesem Mitarbeiter keine Schuld zu zuweisen sei, bestätigte kürzlich auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück.“

„Es ist jetzt an der Zeit, dass durch die Verwaltungsspitze endlich die politische Verantwortung für den entstandenen Schaden übernommen wird“ so Schweer weiter. Hier sehe die SPD ganz klar den Neuenkirchener Gemeindedirektor und Samtgemeindebürgermeister Martin Brinkmann in der Pflicht.

Ebenso müsse jetzt in den nächsten Wochen und Monaten geklärt werde, wie der Verlust in Höhe von 390.000 € aufgefangen werde. „Die Finanzierung der Krippe wird Steuergelder kosten, so oder so“ dies ginge dann wohl komplett zu Lasten der Gemeinde Neuenkirchen. „Unverständlich sind da für mich die Äußerungen der Vertreterinnen der Landesschulbehörde“ so Schweer. Die Vertreterinnen teilten nach kurzer Rücksprache mit ihren Vorgesetzten in Hannover mit, dass sie keine Vergleichsmöglichkeit sähen: „Das sind unsere Steuergelder“, begründeten sie ihre Unnachgiebigkeit. „Jetzt müssen die 390.000 € nicht aus den bereits fest eingeplanten Landessteuermitteln, sondern aus nicht eingeplanten Mitteln der Gemeinde Neuenkirchen erwirtschaftet werden.“

Desweiteren müssen in den nächste Wochen noch die Höhe der bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten festgestellt werde. „Diese Kosten werden dem Schaden zu zurechnen sein“ so Schweer abschließend.