Neuenkirchen/Berlin
Mit der angespannten finanziellen Lage einiger Hausärzte in der Samtgemeinde Neuenkirchen beschäftigte sich jetzt auch die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion. Das Thema war in Zusammenarbeit des SPD Ortsvereins Neuenkirchen-Merzen-Voltlage und der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfragen (ASG) in der Region Osnabrück über den Osnabrücker Bundestagsabgeordneten Dr. Martin Schwanholz in die zuständige Arbeitsgruppe nach Berlin übermittelt worden.
Einzelne Ärztinnen und Ärzte könnten nur in Regress genommen werden, wenn sie unwirtschaftlich verordnet haben. Ob Vertragsärzte sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten, wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 SGB V) kontrolliert, so die erste Aussage der Arbeitsgruppe.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen sei zwischen Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfungen zu unterscheiden. Auffälligkeitsprüfungen würden dann vorgenommen, wenn die ärztlich verordneten Leistungen die Richtgrößen überschreiten. Richtgrößen seien vereinbarte, arztgruppenspezifische Durchschnittswerte, die das Volumen der jährlich je Vertragsarzt verordnungsfähigen Leistungen pro Versicherten festlegen. Sie leiten den Arzt bei seinen Verordnungen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten sei aber in jedem Fall gewährleistet.
Es bestehe jedoch grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse, dass die gesetzliche Krankenversicherung unnötige Verordnungskosten einspart.